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Bundesregierung: Entlastung von Unternehmenserben - 19.01.2010
Abhängig von der Höhe des Vermögens betragen die Steuersätze für Familienangehörige im Erbfall seit diesem Jahr zwischen 15 und 43 Prozent (bisher 30 bis 50 Prozent). Außerdem wurden die Bedingungen für Steuerbefreiungen bei Übernahme von Betrieben gelockert. Die Erben müssen den Betrieb nun mehr nur noch fünf (bei 85-prozentiger Steuerbefreiung) bzw. sieben (bei kompletter Steuerbefreiung) Jahre weiterführen. Änderungen gibt es auch hinsichtlich der Lohnsummen und der Anzahl der Beschäftigten.Weitere Informationen zu den Themen "Schenkung und Erbschaft" finden Sie hier sowie im GründungsWiki auf NewCome.de.
Quelle: BMWi











