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Unternehmensnachfolge: Kurzarbeit hat keinen Einfluss auf die Steuerfreiheit bei der Erbschaftsteuer - 14.10.2009
Bei der Betriebsvererbung können Nachfolger alle Löhne vollständig in die Berechnung der Lohnsumme einbeziehen. Daran ändern auch Kurzarbeit und die Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit nichts.Das gehe aus einer Mitteilung des Finanzministeriums Baden-Württemberg hervor, berichtet das Handwerksportal deutsche-handwerks-zeitung.de.
Demnach haben die staatlichen Zuschüsse bei der Kurzarbeit keine negative Auswirkung auf die Ermittlung der Lohnsumme bei der Betriebsübergabe.
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Quelle: mittelstanddirekt.de











